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AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Infing GmbH

Aufträge können mündlich oder schriftlich, persönlich, via Telefon oder Internet erfolgen. Es gelten in jedem Fall die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Infing GmbH mit Sitz in 6064 Kerns OW.

 

2. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Aufträgen zwischen den Kundinnen und Kunden und der Infing GmbH, für die Beschaffung und Wartung von Hard- und Software sowie die Erbringung von sonstigen Informatik-Dienstleistungen der Infing GmbH.

Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Infing GmbH. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung deren Wirksamkeit.

 

3. Installationen

Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für allfällige Nachinstallationen zur Verfügung stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin akzeptiert einen Mehraufwand von 20% im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne vorgängige mündliche oder schriftliche Meldung durch die Infing GmbH. Bei darüber hinausgehendem Mehraufwand setzt die Infing GmbH den Auftraggeber oder die Auftraggeberin in Kenntnis. Die bis dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin erledigt.

 

4. Daten- und Systemsicherung

Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ist vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er oder sie ist verpflichtet, bevor die Infing GmbH an Hard- bzw. Software Änderungen vornimmt, vorgängig die nötige Sicherung durchzuführen. Die Infing GmbH kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden. Auch allenfalls entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden.

 

5. Garantie

Für neue Hard- bzw. Software kann max. die vom Hersteller der entsprechenden Ware gewährleistete Garantie in Anspruch genommen werden. Fehlerhafte oder defekte Hard- bzw. Software wird gegen Verrechnung des Aufwandes repariert, ausgetauscht bzw. ersetzt.

 

6. Offerten

Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten. Ohne besondere Angabe ist eine Offerte 30 Tage gültig. An allen einer Offerte angehörenden Dokumenten behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben der entsprechenden Auftragserteilung zurückzuerstatten. Eine Offerte ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln und darf ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

7. Annullierungen

Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin annulliert, behält sich die Infing GmbH das Recht vor, dadurch entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die bereits angefallen sind, und Preiserhöhungen infolge Auftragsreduktion vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin zu übernehmen.

 

8. Preise

Die Preise verstehen sich in CHF rein netto exkl. MwSt., zuzüglich Transport-, Verpackungs- und Wegkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Infing GmbH behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensteigerungen (z. B. Lohn- und Materialkosten oder Wechselkurse) vor.

Das Eigentum an Produkten verbleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung bei der iNFiNG GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von der iNFiNG GmbH mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt der Kunde die iNFiNG GmbH, deren Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Werden Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, ist die iNFiNG GmbH berechtigt, dem Kunden die Kosten für den Eintrag des Eigentumsvorbehalts aufzuerlegen.

 

9. Mängelrüge

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von einer Woche nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

 

10. Zahlung

Der gesamte offene Rechnungsbetrag ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Wird die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet, gerät der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ohne Mahnung in Verzug. Bei Ausbleiben der Zahlung nach der ersten Mahnung behält sich die mit Infing GmbH das Recht vor, den Service ohne weitere Mitteilung einzuschränken oder zu unterbinden. Wenn ein Auftrag die Summe von CHF 20'000.- übersteigt, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 des Betrages wird fällig bei Auftragserteilung, 1/3 in der Mitte des Projektes und 1/3 nach Beendigung des Projekts. Die Infing GmbH darf am Tag der vertraglichen Leistungserbringung abrechnen.

 

11. Geheimhaltung

Infing und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

 

12. Abwerbeverbot

Die Parteien werden sich gegenseitig keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer abwerben. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Infing sowie während einem Jahr darüber hinaus.

 

13. Change Management

Im Rahmen eines Change Management Verfahrens können die Parteien die kommerziellen Konditionen wie Leistungsumfang, Termine und Kosten jederzeit ändern. Solche Änderungen können sowohl schriftlich wie auch mündlich erfolgen. Mündliche Änderungen sind jedoch in jedem Fall in einem Protokoll festzuhalten. Dieses ist der Gegenseite zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls gelten die mündlichen Änderungen als nicht erfolgt.

Vertragsänderungen, welche über Abs. 1 hinausgehen, sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen. Auf dieses Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

 

14. Ergänzendes Recht

Wo nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.

 

15. Gerichtsstand

Die mit Infing GmbH vereinbarten Aufträge unterstehen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Kerns OW. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin erklärt ausdrücklich, dass er oder sie sich unter Verzicht auf seinen oder ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

 

16. Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1. August 2015 generell gültig.

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